Schnelle Scheidung

Soweit ein Härtegrund für eine sofortige Scheidung der Ehe nicht vorliegt bzw. die Ehe auch vollzogen wurde, muss das Trennungsjahr eingehalten werden. Allerdings gibt es Möglichkeiten, das Verfahren selbst zu beschleunigen:

  • Das Trennungsjahr wurde dazu genutzt, um einen Trennungs- und Scheidungsfolgevertrag vorzubereiten und abzuschließen.

 

  • Jeder der Ehegatten ist für sich wirtschaftlich selbständig und hat auch in der Ehe vollschichtig erwerbstätig gearbeitet.

 

  • Über die Vermögensauseinandersetzung ist man sich im wesentlichen einig und sämtliche Unterhaltsfragen können in einem Vertrag geregelt werden.


Oder

  • die Ehe hat noch nicht lange bestanden und es ist keine enge wirtschaftliche Verpflichtung entstanden.