Arbeitsvertragsrecht

Das sog. Nachweisgesetz (NachwG) verpflichtet dazu, alle wesentlichen Vertragsbedingungen schriftlich niederzulegen. Von diesen Vorgaben kann auch nicht durch Vereinbarung mit dem Arbeitnehmer abgewichen werden. Der Arbeitsvertrag definiert die gegenseitigen Rechte und Pflichten.

Zahlreiche unnötige und kostenträchtige Auseinandersetzungen entstehen dadurch, dass sowohl bei der Erstellung des Arbeitsvertrages als auch bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses auf den Inhalt desselben nur unzureichende Sorgfalt angewendet wurde.

Bei Erstellung eines Arbeitsvertrages ist zu berücksichtigen, dass die Vereinbarungen nicht gegen Gesetzes- oder Tarifrecht verstoßen darf. Die die Gesetze ergänzende Rechtsprechung zur Wirksamkeit von einzelnen Vertragsklauseln ist äußerst umfangreich.

Als Arbeitnehmer sollten Sie bei Aufnahme eines Beschäftigungsverhältnisses immer überprüfen lassen, ob die im Vertrag beinhalteten Bedingungen zum einen den mündlichen Absprachen entsprechen und zum anderen die laut Vertrag geltenden Bedingungen für Sie auch einhaltbar sind. Wenn es später Auseinandersetzungen der Vertragspartner gibt, bildet der abgeschlossene Vertrag die Grundlage. Ferner definiert jeder Arbeitsvertrag den Umfang des arbeitgeberseitigen Weisungsrechts. Steht z.B. in Ihrem Arbeitsvertrag, dass sie deutschlandweit eingesetzt werden können, kann Sie der Arbeitgeber auch in seiner Filiale in Augsburg einsetzen, ohne dass es einer Versetzung bedürfte. 

 

Für Sie als Arbeitgeber gilt es zu beachten, dass Ihre Verträge immer dem geltenden Recht entsprechen und keine unwirksamen Klauseln enthalten. 

Arbeitsverträge unterfallen dem Recht der Allgemeinen Geschäftsbedingungen. Hier ist die stets wandelbare Rechtsprechung der Arbeitsgerichte, zB. zur unangemessenen Benachteiligung des Arbeitnehmers als Verbraucher zu berücksichtigen. Lassen Sie nicht nur einmal einen Mustervertrag anwaltlich erstellen, sondern geben Sie den Mustervertrag in regelmäßigen Abständen von max. drei Jahren in die anwaltliche Überprüfung.

Klare und rechtswirksame arbeitsvertragliche Regelungen vermeiden Streit und Auseinandersetzungen, die letztendlich das produktive und gute Miteinander im Arbeitsverhältnis nachhaltig stören können.