Firmentarifrecht im Rahmen von Betriebssanierungen

Tarifverträge bestimmen die gegenseitigen Rechte und Pflichten von Tarifvertragsparteien und gelten mit ihrem normativen Teil wie ein Gesetz zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmern.

Tariffähig sind aber nicht nur Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände, sondern auch einzelne Arbeitgeber und zwar völlig unabhängig von der wirtschaftlichen Stärke oder der beschäftigten Mitarbeiterzahl. Hier liegen viele Chancen für kleinere mittelständische Unternehmen. Sollte hier ein Tarifvertrag zur Anwendung kommen, dessen Bedingungen jedoch für das konkrete Unternehmen schwierig sind, lohnt es sich häufig, mit der zuständigen Gewerkschaft, einen eigenen Tarifvertrag auszuhandeln.  

Bevor Betriebsteile aufgegeben und eine Vielzahl von Kündigungen ausgesprochen werden müssen, ist immer zu prüfen, ob und inwieweit nicht eine des Unternehmens durch Abschluss einen Firmentarifvertrages in Betracht kommt.

Ein Firmentarifvertrag wird in der Regel zeitbestimmt eingegangen, dh. er hat nur für eine bestimmte Laufzeit Gültigkeit. Die Tarifvertragsparteien bestimmen letztendlich die Dauer seiner Anwendbarkeit. Die hier gemachten Erfahrungen zeigen, dass die Gewerkschaften anfangs sehr zögerlich die Verhandlungen aufnehmen, allerdings bei dargelegter Bedrohung von Arbeitsplätzen durchaus aufgeschlossen sind, betriebliche Sonderzahlungen wie Weihnachts- und Urlaubsgeld oder aber laufende tarifvertragliche Lohnerhöhungen auszusetzen.

Frau Rechtsanwältin Rust hat in diesem Bereich schon viele Unternehmen erfolgreich saniert. In Zusammenarbeit mit Wirtschaftsprüfern konnten erfolgreiche Konzepte entwickelt werden, um Betriebe wieder in die „schwarzen Zahlen“ zu bringen. Unternehmerische Kreativität und saubere Ermittlung der Kostenfaktoren schaffen die Grundlage für eine erfolgreiche unternehmerische Zukunft.