Seit Jahren vertreten wir eine Vielzahl von Angestellten im öffentlichen Dienst und Beamte. Sowohl durch tarifvertragliche Vorgaben als auch das Beamtenrecht beinhalten Besonderheiten, die zu beachten sind.
Insbesondere im Beamtenrecht spielt die Konkurrentenklage vor den Verwaltungsgerichten eine besondere Rolle. Im Falle der übergangenen Beförderung sollte dies nicht hingenommen, sondern rechtzeitig, dh. sofortig nach Kenntniserlangung der Entscheidung über die beabsichtigte Beförderung eines anderen, um Rechtsschutz ersucht werden. Besondere Bedeutung hat hier der einstweilige Rechtsschutz, mit dem die Ernennung eines Konkurrenten verhindert werden kann.
Frau Rechtsanwältin Rust war in diesem Zusammenhang auch befasst mit den Problemen, die sich im Zusammenhang mit der Privatisierung von ehemals öffentlichen Arbeitgebern (z.B. Deutsche Telekom AG) ergeben haben.
Eine große Problematik im öffentlichen Dienstrecht ist auch immer wieder der Bereich „Mobbing“. Frühzeitiges Erkennen einer Gefahrensituation und Ergreifen von entsprechenden Gegenmaßnahmen kann langwierige und teilweise zu Dienstunfähigkeit führende Erkrankungen verhindern.
Im Bereich Mobbing und Bossing ist Frau Rechtsanwältin Rust seit Jahren erfolgreich tätig.