Kosten

Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kosten nach sogenannten Verfahrens-/Gegenstandswerten abgerechnet werden. Je höher der Wert, um den es in Ihrem Verfahren geht, desto höher sind die anwaltlichen Kosten.

Eine bestehende Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll. Insbesondere im Arbeitsrecht gibt es keine Erstattung anwaltlicher Kosten bis zur Berufungsinstanz. Sie müssen also immer Ihren Anwalt selbst bezahlen, egal wie rechtswidrig sich die andere Seite verhält.
Streitigkeiten im Familienrecht werden von einer Rechtsschutzversicherung in der Regel nicht getragen. Gleiches gilt auch für eine rein beratende Tätigkeit, zB. im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses (Arbeitsvertrag).

Frau Rechtsanwältin Rust arbeitet in den Bereichen, in denen sie als Fachanwältin tätig ist, in der Regel im Vorstadium einer Scheidung sowie aber auch im beratenden Bereich des Arbeitsrechts auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung, will heißen mit minutengenauer Abrechnung der Tätigkeiten der Rechtsanwältin selbst.

In diesem Zusammenhang kommen Ihnen 25 Erfahrungsjahre zugute.

Frau Rechtsanwältin Rust ist deutschlandweit tätig. Für die Wahrnehmung von Terminen an auswärtigen Gerichten werden mit Ihnen vor deren Wahrnehmung Pauschalgebühren vereinbart. Wenn Sie es wünschen, kann auch ein Korrespondenzanwalt beauftragt werden.

Sofern Sie nicht in der Lage sind, die Kosten eines Anwalts zu zahlen, gibt es die Möglichkeit der Beratungshilfe (Stadium außergerichtlich) sowie der Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe.