Der Gesetzgeber sieht vor, dass die Kosten nach sogenannten
Verfahrens-/Gegenstandswerten abgerechnet werden. Je höher der Wert, um
den es in Ihrem Verfahren geht, desto höher sind die anwaltlichen
Kosten.
Eine bestehende Rechtsschutzversicherung ist sinnvoll.
Insbesondere im Arbeitsrecht gibt es keine Erstattung anwaltlicher
Kosten bis zur Berufungsinstanz. Sie müssen also immer Ihren Anwalt
selbst bezahlen, egal wie rechtswidrig sich die andere Seite verhält.
Streitigkeiten
im Familienrecht werden von einer Rechtsschutzversicherung in der Regel
nicht getragen. Gleiches gilt auch für eine rein beratende Tätigkeit,
zB. im Zusammenhang mit der Beendigung des Arbeitsverhältnisses
(Arbeitsvertrag).
Frau Rechtsanwältin Rust arbeitet in den
Bereichen, in denen sie als Fachanwältin tätig ist, in der Regel im
Vorstadium einer Scheidung sowie aber auch im beratenden Bereich des
Arbeitsrechts auf der Basis einer Vergütungsvereinbarung, will heißen
mit minutengenauer Abrechnung der Tätigkeiten der Rechtsanwältin selbst.
In diesem Zusammenhang kommen Ihnen 25 Erfahrungsjahre zugute.
Frau
Rechtsanwältin Rust ist deutschlandweit tätig. Für die Wahrnehmung von
Terminen an auswärtigen Gerichten werden mit Ihnen vor deren Wahrnehmung
Pauschalgebühren vereinbart. Wenn Sie es wünschen, kann auch ein
Korrespondenzanwalt beauftragt werden.
Sofern Sie nicht in der
Lage sind, die Kosten eines Anwalts zu zahlen, gibt es die Möglichkeit
der Beratungshilfe (Stadium außergerichtlich) sowie der
Prozeß-/Verfahrenskostenhilfe.