Rechtsschutzversicherung

Sofern Sie eine Rechtschutzversicherung abgeschlossen haben, ist diese nach Eintritt des Rechtschutzfalls sofort zu benachrichtigen und um Übernahme der anwaltlichen Kosten zu ersuchen. Wir übernehmen diese Anfrage gerne für Sie kostenfrei. Allerdings bitten wir Folgendes zu beachten:
 

  • Wir kennen nicht den Inhalt Ihres abgeschlossenen Vertrages. Sollte die Versicherung die Übernahme von Kostenschutz versagen, müssen Sie dies bitte mit dem Rechtschutzversicherer selbst abklären. Wünschen Sie, dass wir dies auch übernehmen, handelt es sich um eine vergütungspflichtige neue Angelegenheit.
  • Der Rechtschutzversicherer übernimmt nur die Gebühren nach RVG (Rechtsanwaltsvergütungsgesetz). Haben Sie mit uns eine Vergütungsvereinbarung abgeschlossen, müssen Sie für nach dem Zeithonorar weiter anfallenden Kosten der Rechtsanwältin selbst aufkommen. Alle Zahlungen der Versicherung werden dabei natürlich vollumfänglich angerechnet.
  • In den meisten Rechtschutzversicherungsverträgen ist reiner Beratungsrechtschutz meist nicht enthalten. Kontaktieren Sie in diesem Fall zu Ihrer eigenen Sicherheit vor der anwaltlichen Beratung bitte die Versicherung selbst und erkundigen Sie sich, ob und in welchem Umfang Beratungskosten übernommen werden. Viele Versicherungen gewähren hier auch Kulanzleistungen, wenn der Vertrag ohne Schadenfall schon länger besteht.

 
Der Abschluss einer Rechtschutzversicherung ist im Falle abhängiger Beschäftigung gerade für das Arbeitsrecht zu empfehlen. Denn im Arbeitsrecht gibt es außergerichtlich und in erster Instanz keine Erstattungsmöglichkeit. Das Gesetz sieht hier vor, dass jede Partei die eigenen anwaltlichen Kosten allein trägt.