Bedingungen der Inhouse-Schulungen:

Mindestteilnehmerzahl: 10 max. 25

 

Sonstige Informationen:

Jedes Seminar ist als Halbtages- oder Ganztagesseminar (Ausnahme: "Aktuelle Rechtsprechung") buchbar.

Für jeden Teilnehmer wird ein Skript zum Thema gestellt. Das Honorar richtet sich nach der Teilnehmerzahl sowie dem beabsichtigten Stundenumfang.



Derzeit werden Inhouse-Schulungen angeboten:

"Die Betriebsratswahl"

Jede Betriebsratswahl stellt eine besondere Herausforderung sowohl für die Arbeitnehmervertreter wie auch Personalabteilungen dar. Unter Einbezugnahme der aktuellen Rechtsprechung werden alle Schritte der Betriebsratswahl sowie das Wahlverfahren erläutert. Schließlich wird auf die Anfechtung der Wahl und hier typischerweise auftretende Probleme eingegangen. Nach dem Motto „Geben Sie Anfechtungen keine Chance“ werden neben Grundkenntnissen auch immer wieder auftauchende Spezialprobleme der Betriebsratswahl behandelt.


"Die betriebsbedingte Kündigung"

Eine Vielzahl von Kündigungsschutzverfahren scheitert für den Arbeitgeber, weil vor Ausspruch einer betriebsbedingten Kündigung die Erfordernisse an eine solche nach dem Kündigungsschutzgesetz nicht ausreichend beachtet werden. Dieses Seminar ist konzipiert zur Schulung Ihrer Personalsachbearbeiter und vermittelt einen aktuellen Überblick über die Kündigungsmöglichkeiten aus betrieblichen Gründen. Das Seminar berücksichtigt dabei den jeweils gültigen Rechtsprechungsstand.

 

"Rechte und Pflichten des Betriebsrates und seiner Mitglieder"

In einem funktionierenden Betrieb ist es unumgänglich, dass das einzelnde Betriebsratsmitglied einen klaren Überblick hat, welche Rechtsposition besteht. Unsicherheiten hier führen dazu, dass entweder die Interessen der Belegschaft nur unzureichend wahrgenommen, unnötige Auseinandersetzungen mit dem Arbeitgeber geführt werden oder Probleme innerhalb des Gremiums entstehen. Dieses Seminar geht - im Unterschied zu Seminaren der Hauptanbieter - auf Ihre persönliche Situation im Betrieb ein.  

 

"Mitbestimmung des Betriebsrates in sozialen Angelegenheiten"

Die Betriebsverfassung ist als Spiegelbild der Demokratisierung des Staates zu sehen, in der neben dem Schutz auch allgemeinpolitisch eine Beteiligung der Arbeitnehmer an arbeitgeberseitigen Entscheidungen gewährleistet sein soll. Der Gesetzgeber geht vom Grundsatz der Kooperation aus, dh. Arbeitgeber und Betriebsrat haben zum Wohl des Betriebes und der Arbeitnehmer zusammenzuwirken. Mitbestimmungsrechte sollen den Arbeitgeber nicht in erster Linie einschränken, sondern insbesondere zum Wohl der Produktionsgemeinschaft ein sinnvolles Miteinander ermöglichen.

Das Seminar befasst sich mit dem Mitbestimmungskatalog gemäß § 87 BetrVG sowie auch der Durchsetzung der betrieblichen Mitbestimmung im Rahmen von Betriebsvereinbarungen einschließlich des Beschluss- und einstweiligen Verfügungsverfahrens. Für den jeweils buchenden Betriebsrat wird auf die speziellen Problemsituationen im Betrieb konkret eingegangen.

 

"Die Betriebsvereinbarung – Allgemeine Grundsätze und Anforderungen an die rechtmäßige Betriebsvereinbarung"

Das Betriebsverfassungsrecht ist eine allgemeingültige Regelung. Die Betriebsvereinbarung ist ein hervorragendes Mittel, um das Miteinander zwischen Arbeitgeber und Betriebsrat der Betriebswirklichkeit anzupassen. Das Seminar befasst sich mit dem Bereich der freiwilligen und erzwingbaren Betriebsvereinbarung. Hier werden Sie als Betriebsrat geschult, wirksame und vor allem ausreichend konkrete Vereinbarungen mit Ihrem Arbeitgeber zu treffen. 

Das Seminar ist auch für die Mitarbeiter Ihrer Personalabteilung geeignet. 

 

"Betriebsübergang und Umwandlung eines Rechtsträgers"

Sowohl in Zeiten des Wirtschaftswachstums als auch in Zeiten der Krise entstehen für die Unternehmen national wie international Notwendigkeiten der Anpassung. Auf der Suche nach der optimalen Unternehmensstruktur und –größe müssen sich Unternehmen flexibel zeigen. Das Seminar behandelt die arbeitsrechtlichen Problemstellungen bei einem Betriebsübergang sowie Umwandlungen nach dem Umwandlungsgesetz (Verschmelzung, Spaltung, Vermögensübertragung, Formwechsel). Unter Berücksichtigung der aktuellsten Rechtsprechung erhalten Sie einen optimalen Überblick über die Rechtsfolgen einer Betriebsänderung bzw. Unternehmensänderung, die Weitergeltung von Rechten aus Betriebsvereinbarungen und Tarifverträgen sowie die Rechtsposition des Betriebsrates.

 

"Rund um die Arbeitnehmerüberlassung"

Mit Blick auf das geltende Kündigungsschutzrecht ist es häufig günstiger, Leiharbeitnehmer betrieblich zu beschäftigen, als Neueinstellungen zu tätigen. In diesem Seminar werden Ihre Mitarbeiter der Personalabteilung dazu geschult, wann eine erlaubte Arbeitnehmerüberlassung vorliegt, wie die Grenzen zu definieren sind und welche Konsequenzen die unerlaubte Arbeitnehmerüberlassung hat bzw. haben kann. Das Seminar setzt sich mit den aktuellen Entwicklungen, insbesondere auch den gesetzlichen Vorgaben zur Gleichbehandlung der entliehenen Arbeitnehmer zu den betrieblich Beschäftigten auseinander.

 

"Aktuelle höchstrichterliche Rechtsprechung zum Arbeitsrecht"

Dieses ständig aktualisierte Seminar informiert über die wesentlichen Entscheidungen der Landesarbeitsgerichte und des Bundesarbeitsgerichts der letzten 12 Monate. Anstatt sich mühsam durch die einschlägigen Zeitschriften des Arbeitsrechts auf dem Laufenden zu halten, wird bei dieser Ganztags-Veranstaltung umfassend alles Wissenswerte aus der Rechtsprechung vermittelt.